So klappt es auch im Homeoffice
Erfolgsrezept
Alle Zeichen stehen auf Remote Working. Aber die Fernarbeit im Homeoffice kann manchmal zu einer echten Herausforderung werden. Alles über die neuen Regeln fürs Homeoffice und praktische Werkzeuge für den Alltag.
- 1,5 Millionen Österreicher haben 2020 zumindest zeitweise im Homeoffice gearbeitet. Das sind 39 Prozent aller unselbstständigen Erwerbstätigen.
- 1 bis 2 Tage Homeoffice pro Woche ist für die meisten Arbeitnehmer die ideale Variante.
- Die Mehrheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer findet, dass das Homeoffice beiden Seiten gleichermaßen zugutekommt.
Flexibles Arbeiten. Mal im Büro, mal zu Hause. Das Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben. Und damit hat es nicht nur die Arbeitsprozesse ordentlich durcheinandergewirbelt, sondern auch einige rechtliche Fragen aufgeworfen. Einige davon werden seit April vom Gesetzgeber klar geregelt. Vor allem was die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern anbelangt.
Etwas komplizierter wird es aber, wenn Gründer und Jungunternehmer selbst im Homeoffice arbeiten. Kosten, Steuern, Versicherungsschutz – viele verschiedene Bereiche greifen ineinander und sind abhängig von der individuellen Situation. Deshalb lohnt sich in jedem Fall eine persönliche Beratung bei der Wirtschaftskammer Kärnten.
Darf ich als Ein-Personen-Unternehmen auch im Ausland im Homeoffice arbeiten?
Homeoffice bedeutet, dass regelmäßig bestimmte Arbeitsleistungen in der eigenen Wohnung erbracht werden. Grundsätzlich können Selbstständige auch im Ausland im Homeoffice arbeiten.
Allerdings muss jeder Fall individuell betrachtet werden. Es ist durchaus möglich, dass sich die Tätigkeit im Ausland auf Steuern, Haftung und Versicherungsschutz auswirkt. Einige Monate auf die Seychellen zu flüchten und am Strand zu arbeiten, hört sich einfach an, kann aber aus rechtlicher Sicht kompliziert werden.
Zweitwohnsitz auf der Almhütte oder am See. Geht das als Außenstelle meiner Firma durch?
Das hängt von der unternehmerischen Tätigkeit ab. Seinen handwerklichen Betrieb auf die Alm zu verlegen, könnte schwierig werden. Ein paar Stunden Bürokram mit dem Laptop am Steg erledigen ist für Selbstständige kein großes Problem.
Auf dem Weg vom Schreibtisch zum WC gestolpert und gleich die Hand gebrochen. Ist das für einen Selbstständigen ein Arbeitsunfall?
Findet dieser Unfall in einer klar abgegrenzten Betriebsstätte statt, wäre das ein Arbeitsunfall. Das bestätigt Franz Ahm, Landesvorsitzender der SVS-Landestelle Kärnten. „Wenn Betriebsstätte und privater Bereich vermischt sind, also Gewerbeberechtigung und Büro im privaten Haushalt liegen, dann müsste geprüft werden, ob das ein Arbeitsunfall ist. Nicht jeder Unfall ist automatisch ein Arbeitsunfall“, weiß Ahm. Der Arbeitsunfall ist im Gesetz so definiert, dass er sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Erwerbstätigkeit ereignen muss. Dies gilt selbst für Tätigkeiten, wo sich berufliche und private Interessen überlagern. „Hier ist zu prüfen, welches Interesse bei jener Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereignet hat, im Vordergrund steht“, erklärt der Versicherungsexperte. Ist einer der drei Bezugspunkte – örtlicher, zeitlicher, ursächlicher Zusammenhang – zur versicherten Erwerbstätigkeit nicht gegeben, kann ein Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden.